E-Schein des Ausbildungsbeirats Beton
Nach § 1 Satz 5 MHAVO (2018) (Muster-Hersteller und Anwenderverordnung) müssen „Für die Herstellung und den Einbau von Beton mit höherer Festigkeit und anderen besonderen Eigenschaften (Beton der Überwachungsklasse 2 oder 3) auf Baustellen, die Herstellung von vorgefertigten tragenden Bauteilen aus Beton der Überwachungsklasse 2 oder 3 sowie die Herstellung von Transportbeton … der Hersteller und der Anwender über Fachkräfte mit besonderer Sachkunde und Erfahrung sowie über besondere Vorrichtungen verfügen“.
Nach DIN 1045-2:2008 muss „die mit der Produktionskontrolle des Betonherstellers befasste Stelle … von einem in Betontechnik und Betonherstellung erfahrenen Fachmann (z. B. Betoningenieur) geleitet werden. Seine für diese Tätigkeit notwendigen erweiterten betontechnologischen Kenntnisse sind nachzuweisen, z. B. durch Bescheinigung über erweiterte betontechnologische Kenntnisse des Ausbildungsbeirats Beton.“
Nicht nur im Transportbetonwerk, sondern auch bei der Bauausführung und beim Einbau von Beton der Überwachungsklassen 2 und 3 ist nach DIN 1045-3:2012 ein in der Betontechnik erfahrener Fachmann, „… der die dafür notwendigen erweiterten betontechnologischen Kenntnisse durch eine Bescheinigung einer hierfür anerkannten Stelle nachweisen kann …“, in einer ständigen Betonprüfstelle gefordert.
Der im Jahr 1969 gegründete Ausbildungsbeirat „Beton“ beim Deutschen Beton- und Bautechnik-Verein E.V. stellt die Bescheinigung über erweiterte betontechnologische Kenntnisse und Fähigkeiten als sog. E-Schein aus und stellt den dafür erforderlichen Ausbildungsrahmen auf.
Der Beirat wird getragen von den nachfolgenden Institutionen:
- Bund Güteschutz Beton- und Stahlbetonfertigteile e.V.
- Bundesüberwachungsverband Bauprodukte e.V.
- Bundesverband der Deutschen Transportbetonindustrie e.V.
- Bundesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik e.V.
- Deutscher Ausschuss für Stahlbeton e.V.
- Deutsche Bauchemie e.V.
- Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein E.V.
- Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt) (ideell mittragend)
- Fachkommission Bautechnik der ARGEBAU
- Fachvereinigung Deutscher Betonfertigteilbau e.V.
- Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.
- InformationsZentrum Beton GmbH
- Verband Deutscher Betoningenieure e.V.
- Verein Deutscher Zementwerke e.V.
- Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V.
Beratend mitwirkend im Beirat vertreten sind:
- Anerkannte Ausbildungszentren der Bauindustrie und des Baugewerbes
- Anerkannte Hochschulen
Der E-Schein des Ausbildungsbeirats „Beton“ kann durch die Ausbildung in durch den Beirat anerkannten Ausbildungszentren der Bauwirtschaft erworben werden (siehe Auflistung der Ausbildungszentren unter „Termine und Orte“).
Als weitere Möglichkeit kann der theoretische Teil des E-Scheins an vom Ausbildungsbeirat „Beton“ anerkannten Hochschulen durch Studierende erworben werden. Für den E-Schein müssen die Antragsteller innerhalb von 5 Jahren nach Abschluss des Studiums, in dem der theoretische Teil des E-Scheins erworben wurde, beim Beirat den Antrag stellen mit Nachweis der praktischen Erfahrungen über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr (siehe hierzu Musterformular „Antrag E-Schein-Erwerb mit Erläuterungen“). Die praktischen Erfahrungen müssen Frisch- und Festbetonprüfungen einschließlich Auswertung und Mischungsentwürfe für Betone der Überwachungsklassen 2 und 3 enthalten.
Die Inhalte der Ausbildung zu erweiterten betontechnologischen Kenntnissen und Fähigkeiten folgen einem vom Beirat erarbeiteten Stoffplan. Weitere Informationen sind in der „Ausbildungs- und Prüfungsordnung der erweiterten betontechnologischen Ausbildung“ enthalten.
SIVV-Schein und Düsenführer-Schein des Ausbildungsbeirats Schutz und Instandsetzung im Betonbau
Nach § 1 Satz 6 MHAVO (2018) (Muster-Hersteller und Anwenderverordnung) müssen „Für die Instandsetzung von tragenden Betonbauteilen, deren Standsicherheit gefährdet ist, … der Hersteller und der Anwender über Fachkräfte mit besonderer Sachkunde und Erfahrung sowie über besondere Vorrichtungen verfügen“.
Nach DAfStb-Richtlinie „Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen“ Teil 3 (Instandsetzungsrichtlinie, 2001) muss „auf jeder Baustelle … ein geschulter, insbesondere handwerklich ausgebildeter Fachmann des Unternehmens ständig anwesend sein, der … betontechnische und entsprechende andere baustofftechnische Kenntnisse, Fertigkeiten und praktische Erfahrung besitzt.
Im Bereich der ZTV-ING Teil 3 (2017) und ZTV-W LB 219 (2017) muss bei „Arbeiten mit Kunststoffen oder kunststoffmodifizierten Baustoffen … eine von Auftragnehmer benannte sachkundige Fachkraft, z. B. der Kolonnenführer, nachweislich eine Prüfung über den Umgang mit diesen Baustoffen erfolgreich abgelegt haben. Dies ist … bei inländischen Bietern durch eine Bescheinigung des Ausbildungsbeirats „Schutz und Instandsetzung im Betonbau“ beim Deutschen Beton- und Bautechnik-Verein E.V. (SIVV-Schein) … zu belegen“.
Im Bereich der ZTV-ING Teil 3 (2017) und ZTV-W LB 219 (2017) „dürfen nur Düsenführer eingesetzt werden, die eine Prüfung erfolgreich abgelegt haben. Als Nachweis der Qualifikation des Düsenführers gilt bei inländischen Bietern die Bescheinigung des Ausbildungsbeirats „Schutz und Instandsetzung im Betonbau“ beim Deutschen Beton- und Bautechnik-Verein E.V. (sog. Düsenführerschein) …“.
Der im Jahr 1985 gegründete Ausbildungsbeirat „Schutz und Instandsetzung im Betonbau“ beim Deutschen Beton- und Bautechnik-Verein E.V. stellt die SIVV-Bescheinigungen („Schützen, Instandsetzen, Verbinden und Verstärken (im Betonbau)“) und die Düsenführer-Bescheinigungen (zuvor „SPCC-Bescheinigungen“) aus und stellt den dafür erforderlichen Ausbildungsrahmen auf.
Der Beirat wird getragen von den folgenden Institutionen:
- Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein E.V.
- Deutsche Bauchemie e.V.
- Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.
- Zentralverband Deutsches Baugewerbe e.V.
- Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz
- Gemeinschaft für Überwachung im Bauwesen e.V.
- Bundesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken e.V.
Beratend mitwirkend im Beirat vertreten sind:
- Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
- Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
- Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt)
- Anerkannte Ausbildungszentren der Bauindustrie und des Baugewerbes
- Arbeitskreis der anerkannten PÜZ-Stellen
Die SIVV-Schein und die Düsenführer-Bescheinigung des Ausbildungsbeirats „Schutz und Instandsetzung im Betonbau“ können durch die Ausbildung in durch den Beirat anerkannten Ausbildungszentren der Bauwirtschaft erworben werden (siehe Auflistung der Ausbildungszentren unter „Termine und Orte“).
Weitere Informationen sind in der jeweiligen „Ausbildungs- und Prüfungsordnung …“ enthalten.
Kontakt
Dipl.-Kffr. (FH) Cindy Guse
Sekretariat Ausbildungsbeirat Schutz und Instandsetzung im Betonbau | Sekretariat Ausbildungsbeirat Beton
030 1663703-65
guse@betonverein.de

Termine und Orte

Ausbildungs- und Prüfungsordnung für SIVV-Lehrgänge

Ausbildungs- und Prüfungsordnung für SIVV-Weiterbildungslehrgänge

Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Düsenführerlehrgänge

SIVV-Anerkennungsrichtlinie

Düsenführer-Anerkennungsrichtlinie

Preis- und Gebührenübersicht AB-SIB

Termine und Orte

Ausbildungs- und Prüfungsordnung der erweiterten betontechnologischen Ausbildung

Antrag E-Schein-Erwerb mit Erläuterungen

E-Schein-Anerkennungsrichtlinie

Preis- und Gebührenübersicht AB-B
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